Digitales Produkt

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Merkmale

Man kann zwischen digitalen Produkten (z.B. Software oder Informationen), physischen Produkten, also Produkten, die greifbar sind, wie beispielsweise ein Tisch und hybriden Produkten wie die CD-ROM die zwar greifbar ist, aber digitale Daten enthält, unterscheiden. Digitale Produkte können, entsprechende Netzwerkressourcen vorausgesetzt, direkt über ein Datennetz verschickt werden. Ebenso können digitale Produkte in beliebiger Anzahl und ohne wesentliche Kosten reproduziert werden. Eine vollständige Abwicklung des Verkaufsprozesses just-in-time ist somit über ein Datennetz realisierbar.


Anwendung

Beim Handel mit digitalen Produkten, Dienstleistungen und Anrechten im Internet sind Kunde und Händler zwar wie beim Versandhandel räumlich getrennt, Erstellung und Auslieferung fallen jedoch wie im stationären Handel zusammen. Wird eine sofortige Bezahlung verlangt, kann von einem Zug-um-Zug-Geschäft gesprochen werden. Soweit keine besonderen Schutzvorkehrungen getroffen werden, kann das elektronische Handelsgut mit wenig Aufwand perfekt kopiert, weitergegeben und weiterverarbeitet werden. Damit stellen sich neuartige Probleme für die Sicherung der Verwertungsrechte von Anbietern und Urhebern. In den meißten Fällen erfolgt der Verkauf von digitalen Produkten über CM-Systeme. Die zweite Möglichkeit besteht darin sich die digitale Produkte über kostenpflichtige Kurzmitteilungen vom Anbieter auf das Mobilfunkgerät schicken zu lassen. Dies könnten zum Beispiel Klingeltöne, Bilder oder Handygames sein. Hier wird unterschieden in Paid Content und Paid Services.


Ausprägungen

Ein digitales Produkt kann zum Beispiel eines der folgenden sein:

  • Software
  • Musik / Hörbücher
  • E-Books
  • Bilder
  • Videos


Quellen


Siehe auch