Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bundesministerium der Justiz, "Bundesdatenschutzgesetz",
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html, Stand: 31.10.2006

Version vom 31. Oktober 2006, 17:25 Uhr

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Definition

Unter Datenschutz versteht man allgemein den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten, welcher im Bundesdatenschutzgesetz verankert ist. Um diesen auch in einem Content-Management-System zu gewährleisten, ist ein so genanntes Datenschutzmanagement notwendig. Datenschutz versucht einen wirksamen Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, indem der Gebrauch von personenbezogenen Daten strengen Regelungen unterworfen wird. Als personenbezogen gelten Daten dann, wenn sie Aufschluss über die Beziehungen einer Person zu Gegenständen, Institutionen oder anderen Personen geben können. Der eherne Grundsatz des Datenschutzes lautet, dass jeder Bürger selbst zu entscheiden hat, wie mit diesen personenbezogenen Daten verfahren werden soll.

Datenschutzmanagement

Dieses besagt, dass sensible Inhalte vertraulich behandelt werden müssen, wobei ein Workflow-Management die Modellierung, Simulation, Ausführung und Überwachung des Datenschutzmanagements unterstützt. Aufgaben dessen sind das Erarbeiten eines integrierten Datenschutzkonzeptes, welches mindestens das Erstellen einer Risikoanalyse, das Formulieren von Zielen, das Festlegen von erforderlichen Maßnahmen und schließlich die Kontrolle und Einhaltung dieses Konzeptes beinhaltet.

Datenschutz will die Menschen vor Missbrauch ihrer Daten schützen.

Beispiele

Elektronische Patientenkarte, Terrorbekämpung, elektronischer Reisepass, Kunden-Scoring

Quellen

Günter Müller, Kurt-Herrmann Stapf (1999): "Mehrseitige Sicherheit in der Kommunikationstechnik – Erwartung, Akzeptanz, Nutzung", Addison-Wesley

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006

Bundesministerium der Justiz, "Bundesdatenschutzgesetz", http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html, Stand: 31.10.2006