Externer Auftraggeber (PM): Unterschied zwischen den Versionen
aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Kowa (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Kowa (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Definition | =Definition nach [[Benutzer:kowa|Kowarschick]]= | ||
Ein [[Externer Auftraggeber (PM)|externer Auftraggeber]] eines [[Projekt]]es ist ein [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]], | Ein [[Externer Auftraggeber (PM)|externer Auftraggeber]] eines [[Projekt]]es ist ein [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]], |
Version vom 31. Januar 2006, 14:39 Uhr
Definition nach Kowarschick
Ein externer Auftraggeber eines Projektes ist ein Auftraggeber, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftragnehmer, dem die Realisierung des Projektes übertragen wurde.
Zwischen einem externen Auftraggeber und seinem Auftragnehmer besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.