Externer Auftraggeber (PM): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Externer Auftraggeber (PM)|externer Auftraggeber]] eines [[Projekt (PM)|Projekt]]s ist ein [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]],
der einem anderen Unternehmen angehört, als der [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]], dem die Realisierung des Projekts übertragen wurde.


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die einschlägigen Gesetze wie [[BGB]] und [[HGB]] in vollem Umfang gelten.
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* [[Auftraggeber (PM)]]
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Aktuelle Version vom 1. März 2023, 13:06 Uhr

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Definition ([Wolfgang Kowarschick|Kowarschick]])

Ein externer Auftraggeber eines Projekts ist ein Auftraggeber, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftragnehmer, dem die Realisierung des Projekts übertragen wurde.

Zwischen einem externen Auftraggeber und seinem Auftragnehmer besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.

Quellen