Externer Auftraggeber (PM)

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Version vom 31. Januar 2006, 13:02 Uhr von Kowa (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Definition gemäß Kowarschick

Ein externer Auftraggeber eines Projektes ist ein Auftragnehmer, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftraggeber, dem die Realisierung des Projektes übertragen wurde.

Zwischen einem externen Auftraggeber und seinem Auftragnemer besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.

Quellen