Externer Auftragnehmer (PM)

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Definition nach Kowarschick

Ein externer Auftragnehmer eines Projektes ist ein Auftragnehmer, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer die Realisierung des Projektes übertragen hat.

Zwischen einem externen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.

Quellen