Formalismus: Unterschied zwischen den Versionen
aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Kowa (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ {{Qualität |correctness = 3 |extent = 1 |numberOfReferences = 3 |qualityOfReferences = 5 |conformance = 5 }} ==Definition (Bro…“) |
Kowa (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
wenn deren Sätze durch einen [[Kalkül]] (also insbesondere durch Absehen von | wenn deren Sätze durch einen [[Kalkül]] (also insbesondere durch Absehen von | ||
allen Bedeutungen) aus [[Axiomen]] gewonnen werden. Beispiele hierfür sind die kalkülisierten Fassungen | allen Bedeutungen) aus [[Axiomen]] gewonnen werden. Beispiele hierfür sind die kalkülisierten Fassungen | ||
der [[Aussagenlogik|Aussagen | der [[Aussagenlogik|Aussagen]]- und [[Prädikantenlogik]] (...). | ||
==Quellen== | ==Quellen== |
Version vom 2. August 2014, 16:22 Uhr
Dieser Artikel erfüllt die GlossarWiki-Qualitätsanforderungen nur teilweise:
Korrektheit: 3 (zu größeren Teilen überprüft) |
Umfang: 1 (zu gering) |
Quellenangaben: 3 (wichtige Quellen vorhanden) |
Quellenarten: 5 (ausgezeichnet) |
Konformität: 5 (ausgezeichnet) |
Definition (Brockhaus[1])
...
5) In Logik und Mathematik] bezeichnet man eine Theorie dann als F., wenn deren Sätze durch einen Kalkül (also insbesondere durch Absehen von allen Bedeutungen) aus Axiomen gewonnen werden. Beispiele hierfür sind die kalkülisierten Fassungen der Aussagen- und Prädikantenlogik (...).
Quellen
- ↑ Brockhaus (1988, COT-DR): Brockhaus-Enzyklopädie: Band 5, COT-DR; Auflage: 19; Verlag: F.A. Brockhaus GmbH; Adresse: Mannheim; ISBN: 3-7653-1105-7, 3-7653-1205-3; 1988; Quellengüte: 5 (Buch)