Grundlagen- und Orientierungsprüfung

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In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern[1] ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule mindestens eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde. Studierende müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet.

In der SPO des Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“ wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:[2]

Falls Sie also zu einer dieser Prüfungen innerhalb der ersten beiden Semester nicht antreten, erhalten Sie eine „Fristfünf“. Damit beginnen die Wiederholungsfristen zu laufen: Sobald Sie für eine Pflichtprüfung eine Fünf erhalten haben, müssen Sie im darauffolgenden Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen, sonst erhalten Sie eine weitere „Fristfünf“. Sobald Sie in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten haben oder in einem vier Fünfer, werden Sie ohne Abschluss exmatrikuliert.[3][4]

Rahmenprüfungsordnung § 8 Absatz 2[5]

In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.

Quellen