Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerische Fachhochschule gibt es Grundlagen- und Orientierungsprüfunges. Das sind Prüfungen von
In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern<ref name="RaPO">[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung (RaPO)]</ref>
Modulen aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs.
ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule ''mindestens'' eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung
Die Studierenden  müssen zu allen Prüfungen der Module dieser Prüfung spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet.
ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der [[Studien- und Prüfungsordnung]] (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde. Die Studierenden  müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet. Wenn Sie in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten haben oder in einem vier Fünfer, werden Sie ohne Abschluss exmatrikuliert.<ref>RaPO, § 10</ref><ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary31928/Allgemeine-Pruefungsordnung-SoSe2019-1.1.pdf Augsburger Prüfungsordnung (APO)] §11</ref>


==[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung] § 8 Absatz 2<ref>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung]</ref>==
In der SPO des [[Bachelor-Studiengang Interaktive Medien (SPO 2018)|Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“]] wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:<ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary30072/SPO-Interaktive-Medien-WS2018-vom-30.10.18.pdf SPO „Interaktive Medien“ vom 30. 10. 2018]</ref>
* [[Modul:IAM (SPO 2018):Grundlagen visueller Gestaltung|Grundlagen dreidimensionaler Gestaltung]]
* [[Modul:IAM (SPO 2018):Grundlagen dreidimensionaler Gestaltung|Grundlagen dreidimensionaler Gestaltung]]
* [[Modul:IAM (SPO 2018):Grundlagen der Informatik|Grundlagen der Informatik]]
* [[Modul:IAM (SPO 2018):Grundlagen der Programmierung|Grundlagen der Programmierung]]
 
Wenn Sie zu einer dieser Prüfungen innerhalb der ersten beiden Semester nicht antreten,
erhalten Sie eine „Fristfünf“. Damit beginnen die Wiederholungsfristen zu laufen: Sobald Sie für eine Pflichtprüfung eine
Fünf erhalten haben, müssen Sie im darauffolgenden Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen, sonst erhalten Sie eine weitere „Fristfünf“.
 
==[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung] § 8 Absatz 2<ref>RaPO, § 8 Absatz 2</ref>==


In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). 2Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.
In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). 2Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.

Version vom 24. September 2019, 12:42 Uhr

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In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern[1] ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule mindestens eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde. Die Studierenden müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet. Wenn Sie in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten haben oder in einem vier Fünfer, werden Sie ohne Abschluss exmatrikuliert.[2][3]

In der SPO des Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“ wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:[4]

Wenn Sie zu einer dieser Prüfungen innerhalb der ersten beiden Semester nicht antreten, erhalten Sie eine „Fristfünf“. Damit beginnen die Wiederholungsfristen zu laufen: Sobald Sie für eine Pflichtprüfung eine Fünf erhalten haben, müssen Sie im darauffolgenden Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen, sonst erhalten Sie eine weitere „Fristfünf“.

Rahmenprüfungsordnung § 8 Absatz 2[5]

In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). 2Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.

Quellen