Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern<ref name="RaPO">[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung (RaPO)]</ref>
In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern<ref name="RaPO">[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ Rahmenprüfungsordnung (RaPO)]</ref>
ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule ''mindestens'' eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung
ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule ''mindestens'' eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung
ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der [[Studien- und Prüfungsordnung]] (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde. Die Studierenden müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet. Wenn Sie in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten haben oder in einem vier Fünfer, werden Sie ohne Abschluss exmatrikuliert.<ref>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ RaPO], § 10</ref><ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary31928/Allgemeine-Pruefungsordnung-SoSe2019-1.1.pdf Augsburger Prüfungsordnung (APO)] §11</ref>
ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der [[Studien- und Prüfungsordnung]] (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde.  
 
Studierende müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet. Wenn ein Studierender in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten habt oder in einem vier Fünfer, wird er ohne Abschluss exmatrikuliert.<ref>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRaPO/ RaPO], § 10</ref><ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary31928/Allgemeine-Pruefungsordnung-SoSe2019-1.1.pdf Augsburger Prüfungsordnung (APO)] §11</ref>


In der SPO des [[Bachelor-Studiengang Interaktive Medien (SPO 2018)|Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“]] wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:<ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary30072/SPO-Interaktive-Medien-WS2018-vom-30.10.18.pdf SPO „Interaktive Medien“ vom 30. 10. 2018]</ref>
In der SPO des [[Bachelor-Studiengang Interaktive Medien (SPO 2018)|Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“]] wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:<ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary30072/SPO-Interaktive-Medien-WS2018-vom-30.10.18.pdf SPO „Interaktive Medien“ vom 30. 10. 2018]</ref>

Version vom 24. September 2019, 12:44 Uhr

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In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern[1] ist festgelegt, dass es für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule mindestens eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gibt. Eine derartige Prüfung ist die Prüfung eines Moduls aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs, die als solche in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs ausgezeichnet wurde.

Studierende müssen zu allen Grundlagen- und Orientierungsprüfungen spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet. Wenn ein Studierender in zwei Pflichtfächern je drei Fünfer erhalten habt oder in einem vier Fünfer, wird er ohne Abschluss exmatrikuliert.[2][3]

In der SPO des Bachelorstudiengangs „Interaktive Medien“ wurden folgende Grundlagen- und Orientierungsprüfungen definiert:[4]

Wenn Sie zu einer dieser Prüfungen innerhalb der ersten beiden Semester nicht antreten, erhalten Sie eine „Fristfünf“. Damit beginnen die Wiederholungsfristen zu laufen: Sobald Sie für eine Pflichtprüfung eine Fünf erhalten haben, müssen Sie im darauffolgenden Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen, sonst erhalten Sie eine weitere „Fristfünf“.

Rahmenprüfungsordnung § 8 Absatz 2[5]

In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.

Quellen