Grundlagen- und Orientierungsprüfung
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Für jeden Bachelorstudiengang an einer bayerische Fachhochschule gibt es Grundlagen- und Orientierungsprüfunges. Das sind Prüfungen von Modulen aus der Grundlagen- und Orientierungsphase des Studiengangs. Die Studierenden müssen zu allen Prüfungen der Module dieser Prüfung spätestens zum Ende des 2. Semesters erstmals angetreten sein. Nicht angetretene Prüfungen werden mit einer „Fristfünf“ bewertet.
Rahmenprüfungsordnung § 8 Absatz 2[1]
In Bachelorstudiengängen ist nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens eine Prüfungsleistung aus den Grundlagen des jeweiligen Studiengangs zu erbringen (Grundlagen- und Orientierungsprüfung). 2Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 1, gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung als erstmals nicht bestanden.