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Version vom 27. Januar 2006, 13:54 Uhr
Definition nach Kowarschick
Ein Projekt ist ein zeitlich begenztes, einmaliges, eigenständiges, komplexes Vorhaben mit klaren Vorgaben bezüglich Funktionalität und Qualität und mit eigenem, (meist) begrenztem Budget.
Die Realisierung eines Projektes wird von einem Auftraggeber finanziert und einem Auftragnehmer übertragen. Der Auftragnehmer nimmt dazu ein Projektteam und (anderere) geeignete Ressourcen zuhilfe.
Das Projektergebnis wird nach Projektende von Benutzern eingesetzt. Es kann überdies Auswirkungen auf weitere Personen haben: die Betroffenen.
Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektteam und Benutzer sind die so genannten Projektbeteiligten. Im weiteren Sinne zählen auch die Betroffenen dazu.
Definition nach DIN 69901
Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.B.
- Zielvorgabe
- zeitliche, finanzielle, personelle, und andere Begrenzungen
- Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
- projektspezifische Organisation
Quellen
- Vorlesung Projektmanagement, insbesondere Skript zur Vorlesung
- DIN 69901 (Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN))