Projekt (PM)

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Definition nach Kowarschick

Ein Projekt ist ein zeitlich begenztes, einmaliges, eigenständiges, komplexes Vorhaben mit klaren Vorgaben bezüglich Funktionalität und Qualität und mit eigenem, (meist) begrenztem Budget.

Die Realisierung eines Projektes wird von einem Auftraggeber finanziert und einem Auftragnehmer übertragen. Der Auftragnehmer nimmt dazu ein Projektteam und (anderere) geeignete Ressourcen zuhilfe.

Das Projektergebnis wird nach Projektende von Benutzern eingesetzt. Es kann überdies Auswirkungen auf weitere Personen haben: die Betroffenen.

Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektteam und Benutzer sind die so genannten Projektbeteiligten. Im weiteren Sinne zählen auch die Betroffenen dazu.

Definition nach DIN 69901

Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z.B.

  • Zielvorgabe
  • zeitliche, finanzielle, personelle, und andere Begrenzungen
  • Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben
  • projektspezifische Organisation

Quellen

Siehe auch

Wikipedia: Projekt