Wahlmodul: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei können beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besucht werden, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt.  
Dabei können beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besucht werden, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt.  
Man kann beispielsweise im eigenen Studiengang mehr Wahlpflichtfächer als vorgeschrieben belegen, man kann aber auch weitere AW-Fächer oder spezielle Veranstaltungen in einem anderen Studiengang
Man kann beispielsweise im eigenen Studiengang mehr Wahlpflichtfächer als vorgeschrieben belegen, man kann aber auch weitere [[AW-Fach|AW-Fächer]] oder spezielle Veranstaltungen in einem anderen Studiengang
evtl. sogar an einer anderen Faktultät belegen.
evtl. sogar an einer anderen Faktultät belegen.



Version vom 28. April 2014, 13:40 Uhr

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Definition

Ein Wahlfach ist ein beliebiges Fach, dass ein Studierender belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist.

Die Noten gehen nicht ins Abschlusszeugnis ein, sondern werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.

Erklärung

Studierende können neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die sie laut Studienordnung absolvieren müssen, auch so genannte „Wahlfächer“ belegen. Das sind beliebige Fächer, an denen sie, obwohl sie zur Teilnahme nicht verpflichtet wären, trotzdem teilnehmen.

Dabei können beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besucht werden, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt. Man kann beispielsweise im eigenen Studiengang mehr Wahlpflichtfächer als vorgeschrieben belegen, man kann aber auch weitere AW-Fächer oder spezielle Veranstaltungen in einem anderen Studiengang evtl. sogar an einer anderen Faktultät belegen.

Wahlfachnoten werden bei Abschluss des Studiums in einem Extrazeugnis ausgewiesen.