Wahlmodul: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definition==
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Ein Wahlmodul (oder Wahlfach) ist ein beliebiges Modul (früher: Fach), das ein [[Studierender]] belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist.
Ein Wahlmodul (früher: Wahlfach) ist ein beliebiges Modul (früher: Fach), das ein [[Studierender]] belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist.


Die Noten gehen nicht ins Abschlusszeugnis ein, sondern werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.
Die Noten gehen nicht ins Abschlusszeugnis ein, sondern werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.
==Definition (APO<ref>[https://www.hs-augsburg.de/Binaries/Binary_31928/Allgemeine-Pruefungsordnung-SoSe2019-1.1.pdf Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg]</ref>)==
'''§ 4  –  Module und Leistungsnachweise '''
...
(3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule.<br/>
...<br/>
3. ¹Wahlmodule  sind  Module,  die  für  die  Erreichung  des  Studienziels  nicht  verbindlich  vorgeschrieben  sind. ²Sie    können    von    Studierenden    aus    dem    Studienangebot    der    Bachelor-    bzw.    Masterstudiengänge  der  Hochschule  Augsburg  zusätzlich  gewählt  werden. ³Studierende  eines  Bachelorstudiengangs  können  nur  aus  dem  Angebot  der  Bachelorstudiengänge  bzw.  Studierende  eines  Masterstudiengangs  können  nur  aus  dem  Angebot  der  Masterstudiengänge  wählen.  ⁴Die Wahlmodule  und  deren  Modulendnoten  werden  im  Bachelor-  oder  Masterprüfungszeugnis  nicht  aufgeführt. Hierfür  wird  eine  Zusatzbescheinigung  ausgestellt.  ⁵Die  dabei  erzielten  Modulendnoten  fließen nicht in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses ein.


==Definition (RaPO<ref>{{Quelle|RaPO (2001)}}</ref>)==
==Definition (RaPO<ref>{{Quelle|RaPO (2001)}}</ref>)==
'''Achtung''': Die nachfolgend zitierten Paragraphen befinden sich im zweiten Teil der RaPO: „Zweiter Teil Diplomstudiengänge“.
Formal gelten sie daher nicht für Bachelor- und Masterstudiengänge.


'''§ 29  –  Umfang der Vorprüfung, Prüfungsfächer'''
'''§ 29  –  Umfang der Vorprüfung, Prüfungsfächer'''
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'''§ 32  –  Vorprüfungszeugnis'''
'''§ 32  –  Vorprüfungszeugnis'''


(1) ... $^6$ In das Vorprüfungszeugnis oder  ein Zusatzzeugnis sind auf Antrag auch die in Wahlfächern erzielten Endnoten aufzunehmen. $^7$ Das Vorprüfungszeugnis und das Zusatzzeugnis werden vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterzeichnet; sie sind mit dem Siegel der Hochschule zu versehen.
(1) ... ⁶In das Vorprüfungszeugnis oder  ein Zusatzzeugnis sind auf Antrag auch die in Wahlfächern erzielten Endnoten aufzunehmen. ⁷Das Vorprüfungszeugnis und das Zusatzzeugnis werden vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterzeichnet; sie sind mit dem Siegel der Hochschule zu versehen.


==Erklärung==
==Erklärung==

Aktuelle Version vom 24. September 2019, 16:00 Uhr

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Definition

Ein Wahlmodul (früher: Wahlfach) ist ein beliebiges Modul (früher: Fach), das ein Studierender belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist.

Die Noten gehen nicht ins Abschlusszeugnis ein, sondern werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.

Definition (APO[1])

§ 4 – Module und Leistungsnachweise

...

(3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule.
...
3. ¹Wahlmodule sind Module, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. ²Sie können von Studierenden aus dem Studienangebot der Bachelor- bzw. Masterstudiengänge der Hochschule Augsburg zusätzlich gewählt werden. ³Studierende eines Bachelorstudiengangs können nur aus dem Angebot der Bachelorstudiengänge bzw. Studierende eines Masterstudiengangs können nur aus dem Angebot der Masterstudiengänge wählen. ⁴Die Wahlmodule und deren Modulendnoten werden im Bachelor- oder Masterprüfungszeugnis nicht aufgeführt. Hierfür wird eine Zusatzbescheinigung ausgestellt. ⁵Die dabei erzielten Modulendnoten fließen nicht in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses ein.

Definition (RaPO[2])

Achtung: Die nachfolgend zitierten Paragraphen befinden sich im zweiten Teil der RaPO: „Zweiter Teil Diplomstudiengänge“. Formal gelten sie daher nicht für Bachelor- und Masterstudiengänge.

§ 29 – Umfang der Vorprüfung, Prüfungsfächer

...

(4) Prüfungen in Wahlfächern (Zusatzprüfungen) können abgelegt werden, wenn die Organisation der Prüfungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern dies zulässt.


§ 32 – Vorprüfungszeugnis

(1) ... ⁶In das Vorprüfungszeugnis oder ein Zusatzzeugnis sind auf Antrag auch die in Wahlfächern erzielten Endnoten aufzunehmen. ⁷Das Vorprüfungszeugnis und das Zusatzzeugnis werden vom vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission unterzeichnet; sie sind mit dem Siegel der Hochschule zu versehen.

Erklärung

Studierende können neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die sie laut Studienordnung absolvieren müssen, auch so genannte „Wahlfächer“ belegen. Das sind beliebige Fächer, an denen sie, obwohl sie zur Teilnahme nicht verpflichtet wären, trotzdem teilnehmen.

Dabei können beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besucht werden, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt oder keine anderen organisatorischen Gründe dagegen sprechen. Man kann beispielsweise im eigenen Studiengang mehr Wahlpflichtfächer als vorgeschrieben belegen, man kann aber auch weitere AW-Fächer oder spezielle Veranstaltungen in einem anderen Studiengang evtl. sogar an einer anderen Faktultät belegen.

Wahlfachnoten werden bei Abschluss des Studiums in einem Zusatzzeugnis ausgewiesen, sofern der Studierende nicht einen Antrag stellt, dass bestimmte Wahlfachnoten nicht in das Zusatzzeugnis aufgenommen werden soll.

Quellen

  1. Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg
  2. RaPO (2001): Hans Zehetmair; Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (Rahmenprüfungsordnung, RaPO); in: Gesetz- und Verordnungsblatt; Band: 2001; Seite(n): 686; Adresse: München; Web-Link; 2001; Quellengüte: 5 (Gesetz)