Wahlstruktur: Unterschied zwischen den Versionen

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Definition des Begriffes '''Wahlstruktur'''.  
Definition des Begriffes '''Wahlstruktur'''.  


=Definition (nach DIN 69901)=
=Definition=
Der Teil einer Struktur, der durch Ausnutzung von Wahlmöglichkeiten veränderbar ist und die Grundstruktur ergänzt.
Der Teil einer Struktur, der durch Ausnutzung von Wahlmöglichkeiten veränderbar ist und die Grundstruktur ergänzt.
=Quellen=
=Quellen=

Version vom 30. Dezember 2007, 17:03 Uhr

Definition des Begriffes Wahlstruktur.

Definition

Der Teil einer Struktur, der durch Ausnutzung von Wahlmöglichkeiten veränderbar ist und die Grundstruktur ergänzt.

Quellen


Dieser Artikel ist GlossarWiki-konform.