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Version vom 28. April 2014, 12:06 Uhr
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Definition
Ein Wahlfach ist ein beliebiges Fach, dass ein Studierender belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist.
Die Noten werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.
Erklärung
Studierende können neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die sie laut Studienordnung absolvieren müssen, auch so genannte „Wahlfächer“ belegen. Das sind beliebige Fächer, an denen sie, obwohl sie zur Teilnahme nicht verpflichtet wären, trotzdem teilnehmen.
Dabei können beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besucht werden, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt. Man kann beispielsweise im eigenen Studiengang mehr Wahlpflichtfächer als vorgeschrieben belegen, man kann aber auch weitere AW-Fächer oder spezielle Veranstaltungen in einem anderen Studiengang evtl. sogar an einer anderen Faktultät belegen.
Wahlfachnoten werden bei Abschluss des Studiums in einem Extrazeugnis ausgewiesen.
Der für das Attribut „Glossary-Definition“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ein Wahlfach ist ein beliebiges Fach, dass ein Studierender belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist. Die Noten werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen. Der für das Attribut „Glossary-Definition“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ein Wahlfach ist ein beliebiges Fach, dass ein Studierender belegt, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist. Die Noten werden in einem Zusatzzeugnis aufgeführt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.