Lastenheft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Mai 2014, 12:56 Uhr
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Konformität: 5 (ausgezeichnet) |
Definition (von Dellingshausen et al.[1]
Ergebnisorientierte Beschreibung der Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.
Anmerkung (von Dellingshausen et al.[1])
Der Auftragnehmer setzt die zu erbringenden Ergebniss (Lasten) in erforderliche Tätigkeiten (Pflichten) um und erstellt das sogenannte Pflichtenheft.
