Lastenheft: Unterschied zwischen den Versionen

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}}
}}
=Definition<ref>{{Quelle|DIN 69901}}=
Vom [[Auftraggeber]] festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines [[Auftragnehmer]]s innerhalb eines [[Auftrag]]es.


=Definition (von Dellingshausen et al.<ref name=Dellingshausen>{{Quelle|Von Dellingshausen, Ch. et. al. (2003): dmmv-Kalkulationssystematik}}</ref>=
=Definition (von Dellingshausen et al.<ref name=Dellingshausen>{{Quelle|Von Dellingshausen, Ch. et. al. (2003): dmmv-Kalkulationssystematik}}</ref>=

Version vom 22. Mai 2014, 13:40 Uhr

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Quellenangaben: 2
(wichtige Quellen fehlen)
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(ausgezeichnet)
Konformität: 5
(ausgezeichnet)

DefinitionReferenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.

Ergebnisorientierte Beschreibung der Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.

Anmerkung (von Dellingshausen et al.[1])

Der Auftragnehmer setzt die zu erbringenden Ergebniss (Lasten) in erforderliche Tätigkeiten (Pflichten) um und erstellt das sogenannte Pflichtenheft.

Quellen

  1. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Dellingshausen wurde kein Text angegeben.