Lastenheft: Unterschied zwischen den Versionen
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=Definition<ref>{{Quelle|DIN 69901}}= | |||
Vom [[Auftraggeber]] festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines [[Auftragnehmer]]s innerhalb eines [[Auftrag]]es. | |||
=Definition (von Dellingshausen et al.<ref name=Dellingshausen>{{Quelle|Von Dellingshausen, Ch. et. al. (2003): dmmv-Kalkulationssystematik}}</ref>= | =Definition (von Dellingshausen et al.<ref name=Dellingshausen>{{Quelle|Von Dellingshausen, Ch. et. al. (2003): dmmv-Kalkulationssystematik}}</ref>= | ||
Version vom 22. Mai 2014, 13:40 Uhr
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Quellenarten: 5 (ausgezeichnet) |
Konformität: 5 (ausgezeichnet) |
DefinitionReferenzfehler: Für ein <ref>-Element fehlt das schließende </ref>.
Ergebnisorientierte Beschreibung der Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.
Anmerkung (von Dellingshausen et al.[1])
Der Auftragnehmer setzt die zu erbringenden Ergebniss (Lasten) in erforderliche Tätigkeiten (Pflichten) um und erstellt das sogenannte Pflichtenheft.
Quellen
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
<ref>-Element: Für den Einzelnachweis mit dem NamenDellingshausenwurde kein Text angegeben.
