Lastenheft

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(ausgezeichnet)

Definition (von Dellingshausen et al.[1]

Ergebnisorientierte Beschreibung der Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.

Anmerkung (von Dellingshausen et al.[1])

Der Auftragnehmer setzt die zu erbringenden Ergebniss (Lasten) in erforderliche Tätigkeiten (Pflichten) um und erstellt das sogenannte Pflichtenheft.

Quellen

  1. 1,0 1,1 )