Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit (nur autorisierte Benutzer haben Zugang zu übertragenen und gespeicherten Daten), die Integrität (Schutz vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Veränderungen), die Verfügbarkeit (Gewährleistung des ständigen Zugriffs auf die Daten) und die Kontrollierbarkeit (Prüfung der Maßnahmen durch Protokollierung). Datensicherheit will also vor Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen. | |||
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Version vom 29. Juni 2006, 21:16 Uhr
Definition
Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit (nur autorisierte Benutzer haben Zugang zu übertragenen und gespeicherten Daten), die Integrität (Schutz vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Veränderungen), die Verfügbarkeit (Gewährleistung des ständigen Zugriffs auf die Daten) und die Kontrollierbarkeit (Prüfung der Maßnahmen durch Protokollierung). Datensicherheit will also vor Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen.
Definition nach ISO 12345
Weitere, alternative Definitionen sind möglich.
Datensicherheit schützt beliebige Daten vor Schaden.
Beispiele
Beispiele machen sich auch nicht schlecht.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006
Quellen
Michael Mörike (2004): "IT-Sicherheit", dpunkt.verlag
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006