Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juni 2006, 21:22 Uhr
Definition
Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit (nur autorisierte Benutzer haben Zugang zu übertragenen und gespeicherten Daten), die Integrität (Schutz vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Veränderungen), die Verfügbarkeit (Gewährleistung des ständigen Zugriffs auf die Daten) und die Kontrollierbarkeit (Prüfung der Maßnahmen durch Protokollierung). Datensicherheit will also beliebige Daten vor Schäden wie Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen.
Definition nach ISO 12345
Weitere, alternative Definitionen sind möglich.
Datensicherheit schützt beliebige Daten vor Schaden.
Beispiele
Sicherheitsmaßnahmen können z.B. durch Verschlüsselung- bzw. Kryptographie-Verfahren, Firewalls, Virenscanner, Backups oder Protokollierung getroffen werden.
Quellen
Bruce Schneider (2001): "Secrets & Lies – IT-Sicherheit in einer vernetzten Welt", dpunkt.verlag
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006