Datensicherheit

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Definition

Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit (nur autorisierte Benutzer haben Zugang zu übertragenen und gespeicherten Daten), die Integrität (Schutz vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Veränderungen), die Verfügbarkeit (Gewährleistung des ständigen Zugriffs auf die Daten) und die Kontrollierbarkeit (Prüfung der Maßnahmen durch Protokollierung). Datensicherheit will also beliebige Daten vor Schäden wie Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen.

Definition nach ISO 12345

Weitere, alternative Definitionen sind möglich.

Datensicherheit schützt beliebige Daten vor Schaden.

Beispiele

Beispiele machen sich auch nicht schlecht.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006

Quellen

Bruce Schneider (2001): "Secrets & Lies – IT-Sicherheit in einer vernetzten Welt", dpunkt.verlag

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006