Risikotransfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erkannten Risiken aus der [[Risikoanalyse]] können teilweise oder vollständige an Dritte abgegeben werden.  
Beim [[Risikotransfer]] werden die durch die [[Risikoanalyse]] erkannten Risiken teilweise oder vollständig an Dritte abgetreten.
 
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Überwälzen eines Risikos an Versicherungsunternehmen oder Lieferanten durch entsprechende Verträge.


=Bemerkung=
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Die Möglichkeit des Risikotransfers führt zur Versuchung, möglichst alle anfallenden Risiken abzutreten. Dabei ist zu beachten, dass niemals die ganze Verantwortung an eine Partei übertragen werden kann.
Die Möglichkeit des Risikotransfers führt zur Versuchung, möglichst alle anfallenden Risiken abzutreten. Dabei ist zu beachten, dass niemals die ganze Verantwortung an eine Partei übertragen werden kann.
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Überwälzen eines Risikos an Versicherungsunternehmen oder Lieferanten durch entsprechende Verträge.


=Quellen=
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Aktuelle Version vom 2. Juli 2007, 07:45 Uhr

Definition

Beim Risikotransfer werden die durch die Risikoanalyse erkannten Risiken teilweise oder vollständig an Dritte abgetreten.

Beispiel

Überwälzen eines Risikos an Versicherungsunternehmen oder Lieferanten durch entsprechende Verträge.

Bemerkung

Die Möglichkeit des Risikotransfers führt zur Versuchung, möglichst alle anfallenden Risiken abzutreten. Dabei ist zu beachten, dass niemals die ganze Verantwortung an eine Partei übertragen werden kann.

Quellen

Siehe auch


Dieser Artikel ist GlossarWiki-konform.