Risikotransfer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2007, 13:09 Uhr
Definition
Die erkannten Risiken aus der Risikoanalyse können an Dritte abgegeben werden.
Bemerkung
Die Möglichkeit des Risikotransfers führt zur Versuchung, möglichst alle anfallenden Risiken abzutreten. Dabei ist zu beachten, dass niemals die ganze Verantwortung an eine Partei übertragen werden kann.
Beispiel
Abgabe eines Risikos an Versicherungen oder Lieferanten durch entsprechende Verträge.
Quellen
Siehe auch
Dieser Artikel ist GlossarWiki-konform.
