Risikotransfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die erkannten Risiken aus der [[Risikoanalyse]] können teilweise oder vollständige an Dritte abgegeben werden.  
Die erkannten Risiken aus der [[Risikoanalyse]] können teilweise oder vollständig an Dritte abgegeben werden.  


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Version vom 30. Juni 2007, 11:01 Uhr

Definition

Die erkannten Risiken aus der Risikoanalyse können teilweise oder vollständig an Dritte abgegeben werden.

Bemerkung

Die Möglichkeit des Risikotransfers führt zur Versuchung, möglichst alle anfallenden Risiken abzutreten. Dabei ist zu beachten, dass niemals die ganze Verantwortung an eine Partei übertragen werden kann.

Beispiel

Überwälzen eines Risikos an Versicherungsunternehmen oder Lieferanten durch entsprechende Verträge.

Quellen

Siehe auch


Dieser Artikel ist GlossarWiki-konform.