Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juli 2006, 16:22 Uhr
Definition
Allgemein versteht man unter Datensicherheit die Vertraulichkeit (nur autorisierte Benutzer haben Zugang zu übertragenen und gespeicherten Daten), die Integrität (Schutz vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Veränderungen), die Verfügbarkeit (Gewährleistung des ständigen Zugriffs auf die Daten) und die Kontrollierbarkeit (Prüfung der Maßnahmen durch Protokollierung). Datensicherheit will also beliebige Daten vor Schäden wie Manipulation und Nicht-Verfügbarkeit schützen.
Beispiele
Sicherheitsmaßnahmen können beispielsweise durch Verschlüsselungs- bzw. Kryptographieverfahren, Firewalls, Virenscanner, Backups oder Protokollierung getroffen werden.
Quellen
Bruce Schneider (2001): "Secrets & Lies – IT-Sicherheit in einer vernetzten Welt", dpunkt.verlag
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., "Sicherheit im Internet", http://www.verbraucherbildung.de/projekt01/media/pdf/FB_Sicherheit_Internet_Wischniewski_1004.pdf, Stand: 29.06.2006
