Externer Auftragnehmer (PM): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[Externer Auftragnehmer (PM)|externer Auftragnehmer]] eines [[Projekt]]es ist ein [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]],
Ein [[Externer Auftragnehmer (PM)|externer Auftragnehmer]] eines [[Projekt]]es ist ein [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]],
der einem anderen Unternehmen angehört, als der [[Auftraggeber]], der dem [[Auftragnehmer]] die Realisierung des Projektes übertragen hat.
der einem anderen Unternehmen angehört, als der [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]], der dem [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]] die Realisierung des Projektes übertragen hat.


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Version vom 31. Januar 2006, 12:13 Uhr

Definition gemäß Kowarschick

Ein externer Auftragnehmer eines Projektes ist ein Auftragnehmer, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer die Realisierung des Projektes übertragen hat.

Zwischen einem externen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.

Quellen