Aussagenlogik: Unterschied zwischen den Versionen

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Kowa (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Kowa (Diskussion | Beiträge)
Zeile 14: Zeile 14:
Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität.
Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität.
Das ''Zweiwertigkeitsprinzip'' besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat.
Das ''Zweiwertigkeitsprinzip'' besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat.
Das ''Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer [Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile,
Das ''Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile,
nicht aber von deren Inhalt abhängt.
nicht aber von deren Inhalt abhängt.



Version vom 4. September 2012, 08:29 Uhr

Dieser Artikel erfüllt die GlossarWiki-Qualitätsanforderungen nur teilweise:

Korrektheit: 4
(großteils überprüft)
Umfang: 2
(wichtige Fakten fehlen)
Quellenangaben: 4
(fast vollständig vorhanden)
Quellenarten: 5
(ausgezeichnet)
Konformität: 4
(sehr gut)

Dieser Artikel wird derzeit von einem Autor gründlich bearbeitet. Die Inhalte sind daher evtl. noch inkonsistent.

Definition (Gellert, Kästner)[1]

Teil der Logik, in dem Eigenschaften von Aussagen, die mittels gewisser Aussageverknüpfungen aus anderen Aussagen entstehen, untersucht werden. Der Begriff der Aussage wird nicht inhaltlich analysiert ([vgl.] Prädikat); es wird jedoch vorausgesetzt, daß jede Aussage einen Wahrheitswert hat; [...]

Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität. Das Zweiwertigkeitsprinzip besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat. Das Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile, nicht aber von deren Inhalt abhängt.

Quellen

Siehe auch