E-Commerce

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Definition

Electronic Commerce ist ein Konzept zur Nutzung von bestimmten Informations- und Kommunikationstechnologien zur elektronischen Integration und Verzahnung unterschiedlicher Wertschöpfungsketten oder unternehmensübergreifender Geschäftsprozesse und zum Management von Geschäftsbeziehungen.

Anmerkungen

Mit E-Commerce wird die Form der Geschäftsbeziehungen bezeichnet, bei der über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt wird. Vorteile gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind die enorme Flexibilität auf der Angebotsseite sowie eine erhebliche Reduktion der Transaktionskosten mit Geschäftspartnern. Es werden beispielsweise auch Reise- oder Telefonkosten in der Kundenakquisition und Leistungspräsentation gesenkt. Unterstützung erfolgt durch den Einsatz von IT-Systemen zur Sammlung, Übermittlung und Verarbeitung von Informationen, die in Zusammenhang mit einem Kauf einer Lieferung und der Bezahlung der Ware oder Dienstleistung stehen. Je nachdem ob die Interaktion und Transaktion zwischen Verwaltungen (A für Administration), Unternehmen (B für Business) und Endkunden (C für Customer) oder untereinander stattfindet, spricht man von A2A, A2B, A2C oder B2A, B2B, B2C oder C2C Beziehungen. Electronic Commerce zielt dabei darauf ab, administrativen Tätigkeiten zu automatisieren, Kostenvorteile zu realisieren und höhere Umsätze durch die Nutzung elektronischer Medien zu erzielen.

E-Commerce umfasst alle geschäftlichen Aktivitäten von der Bestellung über die Buchung und Lieferung bis hin zur Zahlungsabwicklung. Teile von Electronic Commerce können dabei EDI, E-Mail, E-Forms, Filetransfer, automatische Bearbeitung von Faxen, Übertragung von CAD-Daten, Nutzung des WWW für einen Online Shop, eine Shopping Mall oder einen Merchant Server sein.

gesetzliche Regelungen

Der elektronische Handel im Internet ist durch Verbraucherschutzgesetze reglementiert. Im Besonderen gilt für den Handel zwischen Unternehmen und Endverbrauchern, B2C, der nach dem Fernabsatzgeschäft § 13 ff BGB geregelt ist. In Verbindung mit dem Fernabsatzgesetz weist der Gesetzgeber auf die besondere Informationspflicht des Unternehmens und auf das Widerrufrechts des Endverbrauchers hin.

Quellen

Siehe auch


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