Risikoverminderung

aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg

Definition

Risikoverminderung bedeutet, sinnvolle Vorbereitungen zu treffen, um sicher zu stellen, dass beim Risikoeintritt geeignete Korrekturmaßnahmen durchgeführt werden können.

Grund

Vor Risikoeintritt ist es für Gegenmaßnahmen zu früh, da diese zum einen zu teuer und zum anderen zu zeitraubend sind. Um sich aber alle Optionen offen zu halten und evtl. geeignete Korrekturmaßnahmen durchführen zu können ist es sinnvoll Vorbereitungen bereits vor dem Risikoeintritt zu treffen – diese Arbeit nennt man Risikoverminderung

Beispiel

Ein gutes Beispiel dazu bietet das amerikanische Gerichtswesen. Die Risikoverminderung besteht darin, dass vor jedem Geschworenenprozess eine Reihe von stellvertretenden Geschworenen ernannt werden. Diese sind mit dem Prozess bestens vertraut, da sie von Anfang an anwesend sind. Sie können bei Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines Jurymitglieds sofort eingesetzt werden. Damit ist das Risiko des Verlustes vorgebeugt und verhindert die damit entstehenden Folgen, wie den Abbruch des Verfahrens, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die damit verbundenen Kosten und Verzögerungen.

Quellen

Siehe auch


Dieser Artikel ist GlossarWiki-konform.