Externer Auftragnehmer (PM): Unterschied zwischen den Versionen
aus GlossarWiki, der Glossar-Datenbank der Fachhochschule Augsburg
Kowa (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Kowa (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
}} | }} | ||
=Definition ([[Wolfgang Kowarschick|Kowarschick]])= | ==Definition ([[Wolfgang Kowarschick|Kowarschick]])== | ||
Ein [[Externer Auftragnehmer (PM)|externer Auftragnehmer]] eines [[Projekt (PM)|Projekt]] | Ein [[Externer Auftragnehmer (PM)|externer Auftragnehmer]] eines [[Projekt (PM)|Projekt]]s ist ein [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]], | ||
der einem anderen Unternehmen angehört, als der [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]], der dem [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]] die Realisierung des | der einem anderen Unternehmen angehört, als der [[Auftraggeber (PM)|Auftraggeber]], der dem [[Auftragnehmer (PM)|Auftragnehmer]] die Realisierung des Projekts übertragen hat. | ||
Zwischen einem | Zwischen einem | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
die einschlägigen Gesetze wie [[BGB]] und [[HGB]] in vollem Umfang gelten. | die einschlägigen Gesetze wie [[BGB]] und [[HGB]] in vollem Umfang gelten. | ||
=Quellen= | ==Quellen== | ||
* [[Auftragnehmer (PM)]] | * [[Auftragnehmer (PM)]] |
Aktuelle Version vom 1. März 2023, 14:38 Uhr
Dieser Artikel erfüllt die GlossarWiki-Qualitätsanforderungen nur teilweise:
Korrektheit: 5 (vollständig überprüft) |
Umfang: 1 (zu gering) |
Quellenangaben: 1 (fehlen großteils) |
Quellenarten: 4 (sehr gut) |
Konformität: 4 (sehr gut) |
Definition (Kowarschick)
Ein externer Auftragnehmer eines Projekts ist ein Auftragnehmer, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer die Realisierung des Projekts übertragen hat.
Zwischen einem externen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.