Externer Auftragnehmer (PM): Unterschied zwischen den Versionen

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die einschlägigen Gesetze wie [[BGB]] und [[HGB]] in vollem Umfang gelten.
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* [[Auftragnehmer (PM)]]
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Aktuelle Version vom 1. März 2023, 14:38 Uhr

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Definition (Kowarschick)

Ein externer Auftragnehmer eines Projekts ist ein Auftragnehmer, der einem anderen Unternehmen angehört, als der Auftraggeber, der dem Auftragnehmer die Realisierung des Projekts übertragen hat.

Zwischen einem externen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber besteht ein gesetzlich geregeltes Vertragsverhältnis, für das die einschlägigen Gesetze wie BGB und HGB in vollem Umfang gelten.

Quellen