Aussagenlogik: Unterschied zwischen den Versionen

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==Definition ([[Gellert, Kästner, Neuber (1979)]])<ref>{{Quelle|Gellert, Kästner, Neuber (1979)}}</ref>==
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''Teil der [[Logik]], in dem Eigenschaften von [[Aussage]]n, die mittels gewisser [[Aussageverknüpfung]]en aus anderen Aussagen entstehen, untersucht werden. Der Begriff der Aussage wird nicht inhaltlich analysiert ([vgl.] [[Prädikat]]); es wird jedoch vorausgesetzt, daß jede Aussage einen [[Wahrheitswert]] hat; [...]''
''Teil der [[Logik]], in dem Eigenschaften von [[Aussage]]n, die mittels gewisser [[Aussageverknüpfung]]en aus anderen Aussagen entstehen, untersucht werden. Der Begriff der Aussage wird nicht inhaltlich analysiert ([vgl.] [[Prädikat]]); es wird jedoch vorausgesetzt, daß jede Aussage einen [[Wahrheitswert]] hat;'' [...]


''Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität. Das ''Zweiwertigkeitsprinzip'' besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat. Das ''Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile, nicht aber von deren Inhalt abhängt.''
''Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität. Das ''Zweiwertigkeitsprinzip'' besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat. Das ''Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile, nicht aber von deren Inhalt abhängt.''

Version vom 16. August 2016, 09:47 Uhr

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Definition (Gellert, Kästner, Neuber (1979))[1]

Teil der Logik, in dem Eigenschaften von Aussagen, die mittels gewisser Aussageverknüpfungen aus anderen Aussagen entstehen, untersucht werden. Der Begriff der Aussage wird nicht inhaltlich analysiert ([vgl.] Prädikat); es wird jedoch vorausgesetzt, daß jede Aussage einen Wahrheitswert hat; [...]

Grundlegend sind zwei Prinzipien: das Prinzip der Zweiwertigkeit und das Prinzip der Extensionalität. Das Zweiwertigkeitsprinzip besagt, daß jede in Betracht kommende Aussage entweder den Wahrheitswert »wahr« oder den Wahrheitswert »falsch« hat. Das Extensionalitätsprinzip besagt, daß der Wahrheitswert einer Aussageverknüpfung außschießlich von den Wahrheitswerten ihrer Bestandteile, nicht aber von deren Inhalt abhängt.

Quellen